WiYou.de - Ausgabe 1/2020

Geschäftsfähiger ohne Mitwirkung des gesetzli­ chen Vertreters , d.h. seiner Eltern, nur selbststän­ dig Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen kann, wenn er durch sie lediglich einen rechtlichen Vor­ teil erlangt, so lautet es in § 107 . Dies ist zum Schutz der Minderjährigen eingeführt worden. Denn es besteht die Gefahr, dass Minderjährige bei der Abwägung von Vorund Nachteilen die Sach­ lage falsch einschätzen. Ein gesetzlicher Vertreter ist deshalb notwendig, weil er zu prüfen hat, ob das Rechtsgeschäft in seinemwirtschaftlichen Fol­ gen demWohl des Minderjährigen dient. Da im Taschengeldparagraphen § 110 BGB der Wortlaut „ohne Zustimmung“ im Sinne von „ohne ausdrückliche Zustimmung“ zu verste­ hen ist, hat das zur Folge, dass auch mit dem eigenen Taschengeld keine Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden dürfen, welche nicht von den gesetzlichen Vertretern gebilligt wer­ den. Abzuwägen gilt hierbei jedoch, ob die fi­ nanziellen Mittel zur freien Verfügung stehen (dann darf der Minderjährige grundsätzlich je­ des Rechtsgeschäft selbständig vornehmen) oder ob die Mittel zweckgebunden sind (dann darf der Minderjährige nur solche Geschäfte vornehmen, die dem vorgegebenen Zweck entsprechen). Weil Bennis Eltern leider nicht mit dem Kauf des schicken Motorrollers einverstanden waren, sieht nun auch Benni enttäuscht ein, dass er den Roller wieder zurückbringen muss. Der Verkäufer gibt ihm sein Geld zurück, da der Kaufvertrag von Beginn an unwirksam gewesen ist. (jrh) Du bist noch jung, was hast du schon mit rechtlichen Dingen zu tun? Mehr als du vielleicht denkst. Das zeigen dir WiYou.de und das Jugendrechtshaus Erfurt mit den Rechtsgeschichten. Dieses Mal geht’s um die Frage: Darfst du mit deinem Taschengeld eigentlich machen, was du willst? Oder brauchst du zum Shoppen noch die Erlaubnis deiner Eltern? Benni gibt Geld aus Foto: deagreez stock.adobe.com , Grafik: Imagevector stock.adobe.com cherchieren, ob seine Eltern überhaupt über sei­ nen Kauf bestimmen dürfen. Immerhin ist er ja schon 16 Jahre alt. Nach ein paar Mausklicks stößt er auf eine Inter­ netseite, welche über den Taschengeldparagra­ phen § 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berichtet. Wortwörtlich heißt es: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzli­ chen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Toll, denkt sich Benni! Der Paragraph gewährt ihm näm­ lich einen beachtlichen Spielraum zur Selbstbe­ stimmung seiner Rechtsgeschäfte. Gemäß § 106 BGB ist Benni als 16Jähriger beschränkt geschäftsfähig. Diese Form der Ge­ schäftsfähigkeit wird Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 17 Jahren (Vollendung des 18. Lebensjahres) zugesprochen. In dieser Altersspan­ ne ist man nicht vollständig vom Rechtsverkehr ausgeschlossen, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen eigeneWillenserklärungen abge­ ben und dadurch Rechtsgeschäfte, wie z.B. einen Kaufvertrag für einen Motorroller, abschließen. Die Vorschriften der §§ 106 bis 113 BGB bezwe­ cken den Vermögensschutz des Minderjährigen, eröffnen ihm aber zugleich die Möglichkeit, die Teilnahme am Rechtsverkehr einzuüben. Zu be­ achten hat Benni jedoch, dass er als beschränkt Benni hat seit langem den Traum, sich einen eige­ nen Motorroller zu kaufen. Nachdem der 16Jäh­ rige vor kurzem seinen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hat, kann er es kaum ab­ warten, endlich auf seinem eigenen zu sitzen. Als er eines Tages auf dem Rückweg von einem lan­ gen Schultag an dem neuen Motorradgeschäft in seiner Stadt vorbeiläuft, traut er seinen Augen kaum. Benni entdeckt ein SuperSchnäppchen. Das neue Geschäft in der Stadt bietet einen ge­ brauchten Roller zum Preis von 650 € an. Dies ist fast die Hälfte von dem, was andere Geschäfte für solche Modelle verlangen. Sofort rechnet Benni im Kopf zusammen, ob sein angespartes Geld rei­ chen würde, um diesen schmucken Roller zu er­ werben. Er bekommt 50 € Taschengeld imMonat und hat davon schon insgesamt 500 € angespart. Von seinem Geburtstag, im letzten Monat, hat er noch 100 € Geburtstagsgeld übrig. Kurzerhand be­ schließt er, in den Laden zu gehen und sich den Roller zu kaufen. Der Verkäufer des Geschäfts hält Benni für volljährig und übergibt ihm den Roller nach der Zahlung von 650 €. Benni, stolz wie Bolle, fährt nach Hause und möch­ te natürlich sofort seinen Eltern den neuen Roller präsentieren. Dort angekommen muss er leider feststellen, dass seine Eltern ganz und gar nicht da­ mit einverstanden sind, dass er mal eben einen ge­ brauchten Roller erworben hat. Sie haben Angst um ihren Sohn und wollen nicht, dass er den Motorroller behält. Sauer und enttäuscht vergräbt Benni sich in sein Zimmer und kommt auf die Idee, im Internet zu re­ WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 12020 Dein Service 39

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